Anmeldebedingungen
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Besondere Geschäftsbedingungen für öffentliche, gebührenpflichtige Veranstaltungen
Allgemeines
Diese "Besondere Geschäftsbedingungen für öffentliche, gebührenpflichtige Veranstaltungen" sind der Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der allen Leistungen zugrunde liegt, die im Rahmen der öffentlichen, gebührenpflichtigen Veranstaltungen, wie Bildungs-, Forumsveranstaltungen und dergleichen, durch die Unternehmen
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und
- Repro & Gravure Support Reinhold Kungel, Lauenburger Str. 2, 24113 Kiel
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beide nachfolgend Veranstalter genannt, mit deren Vertragspartnern, nachfolgend Auftraggeber genannt, erbracht werden. Bei Verträgen mit Verbrauchern hat das FernAbsG Vorrang.
Anmeldung und Anmeldebestätigung
Anmeldungen haben schriftlich (per Brief oder Fax) an die Anschrift des Veranstalters (siehe Allgemeines) oder im Internet unter der Adresse www.repro-gravure-support.de, mittels des Anmeldeformulars der Veranstalter, zu erfolgen.
Sind Auftraggeber und Teilnehmer /-in verschieden, hat der Auftraggeber vor jeder An- oder Ummeldung sicherzustellen, dass der /die Teilnehmer /-in diese Geschäftsbedingungen des Veranstalters kennt und diesen zustimmt. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, haftet er dem Veranstalter für die von dem /der Teilnehmer /-in dadurch verursachte Schäden.
Anmeldungen finden nur Berücksichtigung, wenn die maximale Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist. Nach Übersendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung gilt die Anmeldung als angenommen und kommt der Vertrag zustande.
Leistungsumfang und Teilnahmegebühr
Bei Seminaren umfasst die Teilnahmegebühr: Unterricht, Schulungsunterlagen, Benutzung der eingesetzten Schulungsmittel, Pausengetränke und Teilnahmebescheinigung, bei allen anderen Veranstaltungen nur das Recht auf den Besuch der Veranstaltung. Alle übrigen Aufwendungen und Kosten, insbesondere für Fahrten, Übernachtungen, sonstige Verpflegungen sind gesondert durch den Auftraggeber zu zahlen.
Eine nur zeitweise Teilnahme an Veranstaltungen berechtigt nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig und spätestens am Tage vor Veranstaltungsbeginn in voller Höhe zu zahlen.
Ummeldung und Stornierung
Der Auftraggeber kann seine Anmeldung gebührenfrei, bis spätestens am letzten Werktag vor Veranstaltungsbeginn, auf eine(n) andere(n) Teilnehmer /-in übertragen lassen, sofern diese(r) ebenfalls die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt.
Der Auftraggeber kann seine Anmeldung beim Veranstalter stornieren lassen:
- bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn gebührenfrei,
- 13 bis 8 Kalendertage vor Beginn werden 25% der Teilnahmegebühr fällig,
- 7 Kalendertage bis spätestens am letzten Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig, sofern der Platz nicht durch eine(n) anderen Teilnehmer /-in besetzt werden kann.
Die Erklärung der Ummeldungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform (Brief /Fax). Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist das Zustelldatum.
Macht der Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig von seinem Recht zur Ummeldung oder Stornierung Gebrauch oder erscheint der /die gemeldete Teilnehmer /-in nicht zur Veranstaltung, hat der Auftraggeber die volle Teilnahmegebühr zu zahlen.
Absage von Veranstaltungen durch die Veranstalter
Die Veranstalter behalten sich Absagen aus organisatorischen Gründen, wie bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristige Absagen, wegen plötzlichem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten, vor. Bei einer Absage durch den Veranstalter wird dieser versuchen, den /die Teilnehmer /-in auf einen anderen Termin und /oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern der Auftraggeber hiermit einverstanden ist. Andernfalls erhält der Auftraggeber die bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche, insbesondere Anspruch auf Schadenersatz, bestehen nicht.
Urheber- und Markenrechte
Alle ausgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt werden. Etwaige ausgegebene Skripte werden den Teilnehmern zur ausschließlichen und exklusiven Gebrauchsnahme zur Verfügung gestellt.
Eingetragene Warenzeichen
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, daß die erwähnten Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind.
Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr ist die Haftung auf typischerweise im Rahmen von öffentlichen, gebührenpflichtigen Veranstaltungen entstehende Schäden beschränkt.
Es ist allen Teilnehmern /-innen grundsätzlich untersagt eigene Datenträger auf den Anlagen des Veranstalters zu benutzen. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Datenschutz
Den Veranstalter übermittelte Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen für den Datenschutz elektronisch gespeichert.
Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile
Sollte eine Bestimmung oder Teile des Vertrags unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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